Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien

13.07.2021

sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften.
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/14100

Schriftliche Anhörung von Sachverständigen

Der VBE schließt sich der Stellungnahme des DBB NRW zum vorgelegten Gesetzesentwurf an und nimmt ergänzend wie folgt Stellung:

Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen und Anpassungen im Landesbesoldungsgesetz und der Landesbesoldungsordnung vor. Der VBE stellt dazu fest: Die Eingangsbesoldung der Lehrkräfte der Sekundarstufe I und der Grundschulen muss dringend angepasst und für alle auf A13/ EG13 angehoben werden. Die jetzige Besoldung widerspricht dem Verfassungsgrundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“.

Dennoch begrüßt der VBE die im Masterplan Grundschule vorgesehenen besoldungsrechtlichen Maßnahmen in Form der Einrichtung von Beförderungsämtern. Sie können jedoch nur als ein erster Schritt hin zur Besoldungsgerechtigkeit angesehen werden. Diesem ersten Schritt muss eine Besoldungsanpassung für alle Lehrkräfte zu einer Eingangsbesoldung nach A13/ EG 13 folgen.

Der Masterplan Grundschule sieht einen Beförderungskegel von 5 % vor. Der VBE begrüßt die Einrichtung der Beförderungsämter. Dies ist ein Novum in der Schulform Grundschule. Bisher gab es hier keine Möglichkeiten, Lehrkräfte außerhalb von Schulleitung Perspektiven zur beruflichen Weiterentwicklung zu geben. In anderen Schulformen allerdings sind die entsprechenden Beförderungskegel um einiges größer. So sind in Hauptschulen 10 % der Stellen Beförderungsstellen, in Realschulen sogar 40 % der Stellen. Daher hält der VBE eine weitere Erhöhung des Beförderungskegels für zwingend notwendig. Auch gibt es weiterhin kein Beförderungsamt für Fachleitungen.

Auch die Einrichtung von Stellen für Konrektorinnen oder Konrektoren an jeder Grundschule begrüßt der VBE ausdrücklich. Kleine Grundschulen mit bis zu 180 Schülerinnen und Schülern mussten bisher ohne eine solche Stelle auskommen. Hier gab es kaum Möglichkeiten, Leitungsaufgaben zu delegieren. Fakt ist, dass unabhängig von der Größe des Systems Verwaltungsarbeit und Koordinierungsaufgaben anfallen, bei denen Schulleitungen nun Unterstützung durch Konrektorinnen oder Konrektoren erhalten können.

Allerdings geht mit der Einrichtung der Stellen keine Erhöhung der Leitungszeit einher. So gibt es zwar mehr Möglichkeiten, Verantwortungen zu teilen oder gemeinsam zu tragen, es steht aber dafür nicht mehr Zeit zur Verfügung. Auch hier sieht der VBE Nachsteuerungsbedarf.


Wibke Poth
Stellvertretende Vorsitzende

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